Retreat AGB
Allgemeine Geschäftsbedinungen (AGB) Queer Joy Retreat (Stand Mai 2026)
1. Geltungsbereich
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die Durchführung von Retreats und sonstigen Veranstaltungen (im Folgenden: „Retreat“) der Veranstalterinnen Maren Tigges und Alicia Zett (im Folgenden: „Veranstalterinnen“) unabhängig vom Veranstaltungsort des gebuchten Retreats.
1.2. Die nachfolgenden Bedingungen regeln die Buchung des Retreats.
1.3. Die Buchung der Unterkunft kann der Teilnehmer nur direkt bei den Veranstalterinnen vornehmen.
1.4. Die Veranstalterinnen sind alleine verantwortlich für die Organisation und Durchführung des Retreats und sind kein Reiseveranstalter und kein Reisevermittler.
2. Vertragspartnerinnen
Maren Tigges & Alicia Zett
3. Angebot, Annahme, Vertragsschluss
3.1. Die Beschreibung des Retreats auf der Internetwebseite https://www.marendalas.com/queer-joy-retreat stellt ein rechtlich bindendes Angebot dar (Angebot).
3.2. Die Anmeldung des Teilnehmers/der Teilnehmerin über den Anmeldebogen stellt die Annahme des Angebotes und somit den Kaufvertragsschluss dar.
3.3. Nach Annahme des Angebotes der Veranstalterinnen durch die Anmeldung des Teilnehmers/ der Teilnehmerin erhält dieser/diese eine Anmeldebestätigung per E-Mail. In dieser E-Mail werden Einzelheiten der Bestellung und Zahlung aufgeführt (Bestellbestätigung & Rechnung).
4. Speicherung des Vertragstextes
4.1. Der Teilnehmer/die Teilnehmerin kann die AGB des Veranstalters auf der Webseite https://www.marendalas.com/queer-joy-retreat-agb einsehen.
4.3. Der Vertragstext wird bei den Veranstalterinnen gespeichert. Dieser Vertragstext ist für den Teilnehmer/ die Teilnehmerin auf Nachfrage zugänglich.
5. Zahlung der Kursgebühr
5.1. Der Teilnehmer/ die Teilnehmerin bucht das Retreat schriftlich per Anmeldebogen bei der Veranstalterin Maren Tigges. Der Kaufpreis ist sofort mit Buchung fällig. Die auf der Webseite angegebenen Preise sind Endpreise.
5.2. Die Rechnung kann nur per Überweisung bezahlt werden.
6. Rechte und Pflichten des Teilnehmers/der Teilnehmerin
6.1. Der Teilnehmer/die Teilnehmerin ist verpflichtet ihre persönlichen Daten wahrheitsgemäß und vollständig anzugeben. Er/sie verpflichtet sich, Änderungen ihrer Daten zeitnah mitzuteilen.
6.2. Der Teilnehmer/ die Teilnehmerin hat die erforderlichen Voraussetzungen für die Teilnahme an dem Retreat in eigener Verantwortung und auf eigene Kosten zu treffen. Dies gilt insbesondere für die Buchung von Flügen, Mietwagen und Ausflügen, die nicht im Programm vorgesehen sind.
6.3. Die Teilnahme am Retreat ist ausschließlich bei gleichzeitiger Unterbringung im angegebenen Seminarhaus möglich sofern im Angebot nichts anderes angegeben ist.
6.4. Die Teilnahme am Retreat setzt normale psychische und physische Belastbarkeit voraus. Wenn sich der Teilnehmer/ die Teilnehmerin in ärztlicher oder psychotherapeutischer Behandlung befindet, ist sie gehalten, die Teilnahme mit dem Arzt/Ärztin bzw. Therapeut:in zu besprechen.
6.5. Der Teilnehmer/ die Teilnehmerin ist gehalten, den Veranstalterinnen vor Beginn des Retreats über etwaige körperliche oder psychische Einschränkungen oder Beschwerden zu informieren.
6.6. Es besteht kein Anspruch des Teilnehmers/ der Teilnehmerin auf Durchführung des Retreats durch bestimmte Lehrpersonen. Im Falle des kurzfristigen unvorhersehbaren Ausfalls der angekündigten Lehrperson etwa wegen Krankheit oder Verhinderung dürfen die Veranstalterinnen eine Ersatzperson für das gebuchte Retreat stellen. Der Austausch der Retreatleitung berechtigt den Teilnehmer/ die Teilnehmerin nicht zum Rücktritt vom Vertrag oder zur Kündigung des Vertrages.
7. Rechte und Pflichten des Veranstalters/ Mindestteilnehmerzahl
7.1. Der Umfang der von den Veranstalterinnen zu erbringenden Leistungen erstreckt sich ausschließlich auf die Durchführung des Retreats. Die Veranstalterinnen erbringen oder vermitteln keine Leistungen im Zusammenhang mit der An- und Abreise.
7.2. Die Veranstalterinnen sind berechtigt, den zeitlichen Ablauf oder Inhalt des Retreats abzuändern oder einzelne Bausteine davon entfallen zu lassen, sofern dadurch Ziel und Gesamtcharakter des Retreats nicht verändert werden.
7.3. Die Veranstalterinnen verpflichten sich, den Teilnehmern/Teilnehmerinnen bis spätestens sechs Wochen vor Beginn des Retreats über die Nichtdurchführbarkeit infolge Nichterreichens der Mindesteilnehmerzahl zu informieren. In diesem Fall wird die gezahlte Kursgebühr unverzüglich zurückzuerstatten. Die Mindestteilnehmerzahl beträgt 10 Personen.
7.4. Die Veranstalterinnen behalten sich vor das Retreat aus Gründen, die die Veranstalterinnen nicht zu vertreten haben, zu verschieben oder abzusagen. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn, bei Verhinderung der angekündigten Retreatleitung, etwa durch Krankheit, keine anderweitige Lehrperson das Retreat übernehmen kann oder höhere Gewalt die Durchführung des Retreats gefährdet oder beeinträchtigt. Der Teilnehmer/ die Teilnehmerin erhält dann den Kursbetrag unverzüglich zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche des Teilnehmers/ der Teilnehmerin bestehen nicht.
8. Kein Widerrufsrecht bei Retreats
Es besteht kein Widerrufsrecht für Verbraucher, § 312g Abs. 2 S. 1 Nr. 9 BGB. Bei der Buchung eines Retreats handelt es sich um eine Dienstleistung im Zusammenhang mit einer Freizeitbetätigung. Gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB besteht für solche Dienstleistungen kein Widerrufsrecht.
9. Stornierung durch Teilnehmer/Teilnehmerin – Stornierungskosten
9.1. Der Teilnehmer/ die Teilnehmerin kann vor Retreat-Beginn jederzeit gegenüber den Veranstalterinnen in schriftlicher Form per E-Mail den Vertrag stornieren. Storniert die Teilnehmerin den Vertrag, können die Veranstalterinnen eine pauschalierte Entschädigung verlangen. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der schriftlichen Stornierungserklärung der Teilnehmerin in Prozent der Kursgebühr wie folgt berechnet:
9-12 Wochen vor Kursbeginn: 60 % des Kaufpreises
0-8 Wochen vor Kursbeginn: 100 % des Kaufpreises
9.2. Der Teilnehmer/ die Teilnehmerin kann bis zum Beginn des gebuchten Retreats einen Ersatzteilnehmer stellen, der in die Rechte und Pflichten des Vertrages eintritt.
10. Rücktrittsrechte; Kündigung wegen besonderer Umstände
10.1. Die kurzfristige Ersetzung der angekündigten Lehrperson durch die Veranstalterinnen berechtigt den Teilnehmer/ die Teilnehmerin nicht zum Rücktritt oder zur Kündigung.
10.2. Wird die Durchführung des Retreats durch höhere Gewalt, die bei Vertragsschluss nicht vorhersehbar war, erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Teilnehmer/ die Teilnehmerin als auch die Veranstalterinnen den Vertrag kündigen. Die beiderseitigen Rechte und Pflichten ergeben sich aus den gesetzlichen Vorschriften.
11. Haftung
Die Veranstalterinnen haften nicht für Fremdleistungen Dritter, insbesondere für Reiseleistungen. Ebenso haften die Veranstalterinnen nicht für etwaige Verletzungen der Teilnehmerin während des Retreats.
12. Einverständniserklärung in Bild- und Videoaufnahmen
12.1. Die Veranstalterinnen behalten sich vor, Bild- und Videoaufnahmen während des Retreats zur Verwendung und Veröffentlichung solcher Aufnahmen auf den eigenen Websites und auf eigenen Social Media Accounts sowie zur Weitergabe an Kooperationspartner:innen (Lehrpersonal, Seminarhaus, …) zur Verwendung und Veröffentlichung auf deren Website und in deren sozialen Medien zu Zwecken der Werbung und Beschreibung der Leistungen anzufertigen.
12.2. Der Teilnehmer/ die Teilnehmerin erklärt hiermit ihr Einverständnis in Bild- und Videoaufnahmen ihrer Person nach Ziffer 12.1. dieser Nutzungsbedingungen.
12.3. Der Teilnehmer/ die Teilnehmerin kann ihr Einverständnis vor Ort vor Anfertigung der Bild- und Videoaufnahmen gegenüber der die Aufnahmen anfertigenden Person widerrufen.
13. Anwendbares Recht, Gerichtsstand
13.1. Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN Kaufrechts über den Kauf beweglicher Sachen (CISG).
13.2. Die Unwirksamkeit einer Bestimmung berührt die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen aus dem Vertrag nicht. Sollte dieser Fall eintreten, soll die Bestimmung nach Sinn und Zweck durch eine andere rechtlich zulässige Bestimmung ersetzt werden, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung entspricht.